5 Fakten zum E-Rezept

Das e-Rezept

Seit dem 1. Juli 2023 können rezeptpflichtige Medikamente nur mehr mit einem e-Rezept in der Apotheke abgegeben werden. Die aufgrund der Pandemie eingeführte einfachere Rezeptierung ist mit Ende Juni nicht mehr gültig. Weitere Infos finden Sie auf der Seite der Österreichischen Apothekerkammer.

Was genau müssen Sie in Zukunft beachten?

Fakt 1: das e-Rezept kann weiterhin bei Ihrem Arzt / bei Ihrer Ärztin telefonisch bestellt werden.

Fakt 2: Kopien, Faxe, E-Mails werden von der Krankenkasse nicht mehr akzeptiert.

Fakt 3: bewilligungspflichtige Medikamente müssen wieder im Vorhinein bewilligt werden.

Fakt 4: das e-Rezept ist in der Apotheke mit der e-Card, als Papierrezept sowie über die „Meine SV-App“ einlösbar. Mehr Infos finden Sie hier.

Fakt 5: E-Rezepte bleiben im System 1 Monat gespeichert und können in dieser Zeit abgerufen werden.

Kartenleser_e-card © SVC / Wilke

Aus diesem Grund bitten wir Sie bei jedem Besuch in unserer Apotheke ihre e-Card mitzunehmen. Dies gilt auch, wenn Sie für eine andere Person ein rezeptpflichtiges Medikament abholen. Die Apotheker*innen können ohne e-Card nicht auf das Rezept zugreifen.

Noch Fragen zum e-Rezept?

Gerne beraten wir Sie zu diesem Thema vor Ort in der Johann Strauss Apotheke. Schauen Sie vorbei, wir freuen uns auf Ihren Besuch. Haben Sie keine Zeit persönlich vorbei zu kommen? Dann schreiben Sie uns doch hier.

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